Liebe interessierte  Leserschaft,

Das PAN LAB VIenna- und viele andere Handpan Maker- erhielten in den letzten Tagen folgendes Mail von PANArt (s.u.)

Der genannte „Abstand“ ist nicht definiert, das ist das Problem. Was okay ist und was nicht, das weiß derzeit wohl niemand.

Es könnte sein, dass das PAN LAB Vienna vorübergehend geschlossen wird (und auch der Gewerbeschein ruhend gemeldet wird) bis der Abstand geklärt ist bzw. unsere Entwicklungen hier anerkannt sind. Denn: Unter solchen Umständen kann man nicht seriös arbeiten.

Im Zuge dieser vorübergehenden Schließung könnten Teile der Webseite abgedreht werden, oder auch die ganze Webseite. Auf Googlemaps wird das PAN LAB Vienna vermutlich schon bald als vorübergehend geschlossen angezeigt werden.

Bestehende Kunden wissen wie sie uns erreichen! Und erhalten zudem schon bald eine Einladung zu einem neuen Community Kommunikationskanal, den wir ohnehin schon länger planen.

On the sunny side: Es ist eigentlich noch zu früh es zu verraten, aber wir freuen uns schon sehr darauf: wir konstruieren einen Verein!

PS: Einige werden es schon bemerkt haben: Ja. Es ist völlig absurd, dass diejenigen, die am meisten Verantwortung tragen in diesem Gerichtsfall intransparent sind und weiter das größte Geschäft machen werden, während solche wie ich, die mitunter am allermeisten an Abstand und Respekt gearbeitet haben, die verhältnismäßig größte Geschäftsschädigung erleiden könnten (bzw schon haben) und unter solchen Umständen und Bedrohlichkeiten eventuell kampflos aufgeben und sogar ganz zusperren.
Große verklagte Firmen äussern sich öffentlich bisher keineswegs dazu oder informieren ihre Sales-personen. Verständlich – man will der Marke nicht schaden.

Danke fürs Mitfiebern, – es geht ums Ganze.

Birgit

 

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Zitat aus dem Mail:

An Hersteller und Händler von Handpans

Wir erachten es als wichtig, Sie als Händler oder Hersteller von Kopien des HANG, sogenannten Handpans, über ein kürzlich gefälltes Urteil des Obergerichts des Kantons Bern zu informieren, das für Ihre Geschäftstätigkeit von Bedeutung ist.

Es erging am 2. Juli 2024 in dem von 25 Herstellern und Händlern von Handpans im Oktober 2020 gegen Sabina Schärer, Felix Rohner und die PANArt Hangbau AG angestrengten Verfahren.

In seiner 96-seitigen Entscheidung stellte das Gericht fest, dass das HANG in all seinen Versionen und wie in der Skizze auf Seite 6 der Urteilsschrift dargestellt, nach schweizerischem, deutschem und niederländischem Recht urheberrechtlich geschützt ist: OGer-BE-Urteil-Urheberrechtsschutz-HANG_2024-07-16-153539_rlll.pdf (panart.ch).

Dieses Urteil bestätigt im Ergebnis, dass alle juristischen oder natürlichen Personen, welche Kopien des HANG in der Schweiz, in Deutschland oder in den Niederlanden selbst oder durch Dritte herstellen und/oder anbieten oder verkaufen, unser Urheberrecht verletzen. Dies gilt wegen der Harmonisierung des Urheberrechts grundsätzlich auch für alle anderen Mitgliedstaaten der EU. Diese Personen müssen von Gesetzes wegen nicht nur mit Schadenersatzansprüchen rechnen, sondern machen sich u.U. auch strafbar.

Wird die am 5. September 2024 eingereichte Beschwerde der Gegenpartei vom Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne abgewiesen, werden wir nicht zögern, die uns gesetzlich zustehenden Ansprüche auch durchzusetzen.

Wir vertrauen darauf, dass Sie unser geistiges Eigentum respektieren und den gesetzlich geforderten Abstand vom Design des HANG einhalten.

Mit freundlichen Grüssen

Sabina Schärer, Felix Rohner und die PANArt Hangbau AG