Update April 2025: Das Urteil ist, wie sich herausstellte, wohl doch nicht rechtskräftig.
Der konkrete geforderte Abstand muss immer noch gesetzlich geregelt werden und solange das nicht klar ist, müssen wir darüber spekulieren, was dieser Abstand genau bedeutet. Das Urteil findet sich mit allen ungeschwärzten Details hier.
Der entsprechende Newsletter der HCU verweist auch auf das aktuelle Birkenstock Urteil.
Update, Juli 2024: Das Obergericht in Bern hat das künstlerische Urheberrecht der PANArt AG zugesprochen. Das bedeutet das Hang(R), der Ursprung aller Handpans, gilt von nun an nicht mehr nur als Musikinstrument sondern auch als Kunstwerk der angewandten Kunst. Die PANArt AG „vertraut“ laut eigener Formulierung darauf, dass Handpanmaker (in der EU) einen „Abstand zu ihrer Schöpfung“ einhalten und droht sonst mit sehr ernsten rechtlichen Schritten.
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