Man kann sich dieser Tage quasi aussuchen, welcher Mafia man das Geld außergerichtlich überweisen möchte als nicht (oder noch nicht) verklagter Handpanmaker: Den Klägern (PANArt – Schadenersatz) oder den Verklagten (HCU- Schutzgeld). – aber es ist ja schon alles mehr als verschwommen und wer welchen Schaden hat, das soll hier nicht erläutert werden und das wissen nur die Beteiligten sicherlich am Besten selbst.

Und meine Antwort ist Nein. Nein zu Schutzgeld und auch Nein zu Schadenersatz zum gegenwärtigen Zeitpunkt (=wenige Wochen bevor der Schutzabstand gerichtlich geklärt wird). Im Jänner (nächster Gerichtstermin für HCU vs PANArt) sind alle hoffentlich schlauer.

Jedes Instrument müsste einzeln beurteilt werden. Es entstanden in Handarbeit rund 50 Instrumente im PAN LAB seit dem Start des Urheberstreits 2020 und quasi alle mit verschieden massiven Änderungen, von denen man viele, nicht alle,  wunderbar auch hier auf der Webseite dokumentiert sehen konnte. Auch in den Namen und Begriffen spiegelte sich wieder, dass im PAN LAB nichts auf die leichte Schulter genommen wird. Es entstanden die Serien Artefacts, Holons, Coherence sowie Prototypen und Co-Creation oder DIY Instrumente.

Irrsinnig lesenswert ist die detaillierte Abhandlung über den Hang(R)/Handpan Rechtsstreit aber auch die ganze technische Entwicklung von Shellopan Matthieu!

Mehr Infos finden sich außerdem auch wie gewohnt hier im Blog Archiv und auf der immer wieder lobenswert noch umfangreicheren Handpan Timeline!

HANDPAN TIMELINE

 

Drohung von PANArt erhalten

Urteilsverkündung in Bern