Ende September , am 21/22.9.2023, gibt es den nächsten Gerichtstermin. In Bern.
PANArt vs. HCU. Siehe auch – was zuvor geschah.

Soweit bekannt ist, ist der Termin öffentlich (!)

Soweit bekannt, wird auch Musiker Reto Weber anwesend sein (“The Spark That Started A Handpan Fire”).

Es wird vom Gericht nun endlich entschieden, ob PANArt tatsächlich ein künstlerisches Urheberrecht hat. (PANArt verkündetete bereits 2020 das Urheberrecht sei “bestätigt” und erschütterte, überraschte und verschreckte damit weltweit HandpanbauerInnen und Musikanten. Jetzt wird es also geprüft.)

Hier konnte man sich anmelden für die Verhandlung:

https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/kontakt.html

UPDATE:

Es entscheidet sich die Zukunft der Handpan Musikinstrumente – aber auch eigentlich die Frage was ein geistiges Eigentum überhaupt ist. Ausgangsbasis ist ja die Frage: Ist das Klapprad (wichtiger Präzendezfall: “Brompton Bicycle”) ein Kunstwerk? Und wenn das Klapprad tatsächlich ein Kunstwerk sein soll und das “Hang(R)” von PANArt auch ….. ja was bedeutet das dann für die Zukunft der Kunst? Wird da die Kunst nicht instrumentalisiert (sic!)? Und würden da echte Künstler dadurch nicht beleidigt werden? Ist das Hang – und das soll keine Beleidigung sein- nicht viel besser als Kunst?

Aber: Wenn die Hang(R) nun als Kunstwerk (schützenswert / geistiges Eigentum/ Kunstwerk) eingestuft werden würde – werden Handpans  von PANArt dann komplett verboten? Oder nur vereinzelt?

Präzendezfall: Brompton Bicycle: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=227305&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7855955

 

WEITERE UPDATES:

Link 1 : PANART / Urheberrecht: Update Oktober 2023

Link 2 : HCU Update:

Newsletter: September 2023

Link 3: Paniverse Artikel:

PANArt – We have created something that looks like it sounds, and sounds like it looks